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ARBEITSRECHT

Ob Kündigung, Abmahnung oder Abfindung - wir können jahrelange kompetente Erfahrung in diesen Bereichen nachweisen.

Rechtsanwalt Gebhardt Urbanik Hahn Bamberg Rechtsanwälte

Durch ihre Beschäftigungsverhältnisse sichern Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen ihre Existenz und sorgen so für den Unterhalt ihrer Angehörigen. Arbeit bestimmt in Deutschland das Leben von Millionen Menschen. Das Arbeitsrecht ist daher auch ein bedeutender Fachbereich in unserer Kanzlei. Das Arbeitsrecht ist ein sehr komplexes Rechtsgebiet mit unzähligen Regelungen, die zusätzlich einem stetigen Wandel unterliegen bzw. von der Rechtsprechung permanent weiterentwickelt werden. Es ist deshalb für Arbeitnehmer und Arbeitgeber schwierig stets den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden und den Überblick zu behalten. Hinzu kommt, dass im Arbeitsrecht oftmals ein schnelles und entschlossenes Handeln erforderlich ist. Mit unserer langjährigen praktischen Erfahrung helfen wir hier gerne professionell weiter. Dabei ist es uns wichtig, Ihnen nicht nur ihre Rechte und Möglichkeiten verständlich zu erklären, sondern auch stets die Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten im Blick zu haben, z.B. zum Gesellschaftsrecht, Strafrecht, Schadensersatzrecht, Datenschutzrecht usw.

 

In unserer Kanzlei werden Sie als Arbeitgeber und Arbeitnehmer kompetent in allen Fragen des Arbeitsrechts beraten, v.a. im Zusammenhang mit:

 

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

  • Kündigung, fristlose Kündigung und Änderungskündigung

  • Zeugnisse und Abwicklung des Arbeitsverhältnisses

  • Abfindung

 

„Störungen“ im Arbeitsverhältnis

  • Abmahnung und Verwarnung

  • Änderungen des Arbeitsverhältnisses

  • Krankheit und Urlaub

 

Gestaltung von Verträgen

  • Arbeitsvertrag, Dienstvertrag für Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder

  • Ausbildungsvertrag und Arbeitsvertrag für geringfügig Beschäftigte

  • Betriebsvereinbarungen

  • Aufhebungsvertrag und Auflösungsvereinbarung

 

Durchsetzen von Ansprüchen

  • Lohn und Gehalt

  • Sachschäden und Personenschäden

  • Mutterschutz und Elternzeit

 

Unternehmensbezogene Gestaltungen

  • Übergang von Arbeitsverhältnissen bei Unternehmensnachfolge und Unternehmenskauf

  • Beendigung von Arbeitsverhältnissen bei Geschäftsaufgabe

Streitigkeiten im Arbeitsrecht müssen nicht immer durch Arbeitsgerichte entschieden werden. Oft können kostenintensive und belastende gerichtliche Verfahren vermieden werden, z.B. wenn sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber über eine Aufhebung des Arbeitsvertrages oder die Zahlung einer Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes einigen können. So kann eine Kündigung oder eine strittige Abmahnung „aus der Welt“ geschaffen werden, ohne dass eine Partei an Ansehen einbüßt. Im Arbeitsrecht müssen oft kurze Fristen beachtet werden. Um persönliche und wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden, sollten Sie für ein präzises Vorgehen einen kompetenten Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Wir kümmern uns um schnelle, effektive und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen für Ihr Anliegen.

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