
09 51 / 50 999 0
ERBRECHT
das Erbrecht ist von hoher wirtschaftlicher Bedeutung. Die Zahl der erbrechtlichen Streitigkeiten nimmt stets zu.

Nach einer Studie der Postbank (2011) werden in Deutschland pro Jahr über 200 Millionen vererbt, mit steigender Tendenz. Allerdings sind nach den Ergebnissen einer Studie über die Hälfte aller Verfügungen von Todeswegen fehlerbehaftet. Unser Ziel ist es deshalb Sie nicht nur nach Eintritt, sondern vor allem bereits vor dem Erbfall umfänglich auf allen Gebieten des Erbrechts zu beraten über:
Ansprüche des/der Erben
- Grundbuchberichtigung nach Erbfall
- Ansprüche des Vorerben und Nacherben
- Auskunftsansprüche des Alleinerben
- Auflage und Vermächtnis
Ansprüche der Erbengemeinschaft
- Verwaltung
- Nachlasssicherung
- Auseinandersetzung
- Auskunft und Wertermittlung
- Pflichtteil- und Pflichtteilsergänzungsanspruch
- Pflichtteilslast im Innenverhältnis
- Verjährung
- Anordnung, Annahme und Ablehnung der Testamentsvollstreckung
- Haftung und Vergütung des Testamentsvollstreckers
- Erbschein und Nachlasszeugnis
Gestaltung von letztwilligen Verfügungen
- Testament, gemeinschaftliches Testament und geschiedenen Testament
- Letztwillige Verfügungen bei behinderten Kindern und überschuldeten Erben
- Erb-, Zuwendungs- und Pflichtteilsverzicht
Nachlasspflegschaft und -verwaltung
Unternehmensnachfolge/Übertragung von Betriebsvermögen zu Lebzeiten
Für den Fall der fehlenden eigenen Entscheidungsfähigkeit zu Lebzeiten sind vorgesehen
- Patientenverfügung
- Vorsorgevollmacht
- Betreuungsverfügung
Wenn Ihre Sorge um Ihr Vermögen und Ihr Wunsch zusammenkommen, Streit innerhalb der Verwandtschaft zu vermeiden, ist bereits die Voraussetzung für eine sinnvolle Nachlassplanung vorbereitet. Hierbei und bei der Durchsetzung Ihrer erbrechtlichen Ansprüche helfen wir Ihnen weiter.