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MEDIZINRECHT UND
ARZTHAFTUNGSRECHT

Bei ärztlichen Behandlungsfehlern oder Aufklärungsfehler stehen wir Ihnen als Patientenanwalt mit Rat und Tat zur Seite.

Rechtsanwalt Gebhardt Urbanik Hahn Bamberg Rechtsanwälte

Professionelle Hilfe bei ärztlichen Kunstfehlern

Jahr für Jahr erleiden in Deutschland etliche tausend Patienten mitunter bleibende Schäden durch ärztliche Kunstfehler. Wir vertreten auf dem Gebiet des Medizinrechts Patienten, die Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers oder Aufklärungsfehlers geworden sind. Wir beraten unsere Mandanten im Arzthaftungsrecht sachgerecht über die verschiedenen Möglichkeiten der Vorgehensweise nach einem vermuteten oder tatsächlichen Behandlungsfehler. Oft ist für eine erste Einschätzung des Behandlungsgeschehens die Einholung eines Gutachtens sinnvoll. Hier zeigen wir unseren Mandanten alle Möglichkeiten auf, wie eine Begutachtung erfolgen kann – dies oft ohne eigene Kosten für Patienten. Im Medizinrecht bilden besondere Schwerpunkte oft:

  • Schadensersatz und Schmerzensgeld

  • Arzthaftung, Krankenhaushaftung und Haftung von Pflegeheimen

  • Zahnarzthaftung

  • Ansprüche bei Behandlungsfehler

  • Ansprüche bei Aufklärungsfehler

  • Ansprüche wegen fehlerhafter Medizinprodukte

  • Ansprüche bei Geburtsschaden, fehlerhafter Krebsdiagnose

Für Patienten ist es schwierig, die Voraussetzungen für einen Haftungsgrund nachzuweisen. Gelingt das, eröffnet das Schadensrecht zwar eine Vielzahl von Ansprüchen, jedoch wird ein juristischer Laie selten alle ihm zustehenden Möglichkeiten überblicken können. Neben einem Anspruch auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes für den immateriellen Schaden stehen Geschädigten oft weitere Entschädigungszahlungen zu für den erlittenen materiellen Schaden, wie beispielsweise:

  • Erwerbsschaden und/oder verzögerter Eintritt in das Berufsleben

  • Haushaltsführungsschaden

  • vermehrte Bedürfnisse

  • Heilbehandlungskosten

  • Fahrtkosten

 

Das Medizinrecht, insbesondere das Arzthaftungsrecht, gilt daher insgesamt als eine sehr herausfordernde Rechtsmaterie und die Verleihung des Titels Fachanwalt für Medizinrecht ist entsprechend eher selten. Wegen der oft gravierenden Folgen für Patienten, ist neben juristischer Fachkenntnis auch entsprechendes Einfühlungsvermögen in die jeweilige Situation notwendig. Herr Rechtsanwalt David Urbanik ist seit 2014 spezialisiert als Fachanwalt für Medizinrecht für Patienten im gesamten Bundesgebiet tätig.

Ob im Krankenhaus, beim niedergelassenen Arzt oder im Pflegeheim, Behandlungsfehler können überall geschehen. Dennoch nutzen Patienten oft ihre rechtlichen Möglichkeiten nicht - oft aus Bedenken, dass sie gegen den Arzt bzw. das Krankenhaus ohnehin keine Chance hätten. Das ist aber schlicht unzutreffend und die Anzahl der Arzthaftungsverfahren hat sich in Deutschland in den vergangenen Jahren vervielfacht. Aus diesem Grund sind spezialisierte Kammern, die sich im Schwerpunkt mit Arzthaftungssachen befassen, mittlerweile die Regel bei Landgerichten. Wir prüfen Ihren Fall, oftmals mit Unterstützung durch eine fachärztliche Begutachtung. Ihre Ansprüche auf Schmerzensgeld und Schadensersatz setzen wir außergerichtlich oder in einem gerichtlichen Verfahren durch. Dabei leiten wir auch die notwendigen Schritte ein, damit auch die (möglicherweise) zukünftig eintretenden Folgen der Fehlbehandlung rechtlich abgesichert werden.

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