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MIETRECHT

Wir sind Ihre rechtliche Vertretung bei Nebenkostenabrechnungen, Mietminderung oder Schönheitsreparaturen.

Rechtsanwalt Gebhardt Urbanik Hahn Bamberg Rechtsanwälte

Das Mietrecht betrifft oftmals existenzielle Fragen rund um die Wohnung als Lebensmittelpunkt, den Gewerberaum als Basis der beruflichen Existenz, aber auch um jedwede Räumlichkeit als Einnahmenquelle und Investitionsobjekt. Die hierbei auftretenden rechtlichen wie faktischen Problemstellungen sind vielfältig, Rechtslage und Rechtsprechung wiederum im stetigen Fluss. Da wir Mieter und Vermieter vertreten kennen wir die Fallstricke und Strategien beider Seiten und nutzen das, um Ihnen einen Überblick zu verschaffen, Ihnen Ihre Rechte und Möglichkeiten verständlich zu erläutern und dabei mit Rat und Tat zur Seite zu stehen, insbesondere im Wohnraummietrecht:

- Prüfung von Mietverträgen

- Kündigung, Räumung und Räumungsschutz, Mietaufhebungsvereinbarung, Schönheitsreparaturen,

- Mieterhöhungen

- Prüfung von Betriebskostenabrechnungen

- Mietmängel, Minderung, Schadensersatz, Zurückbehaltungsrechte

- Nachbarschaftsstreitigkeiten (Lärm, Hausordnung, Geruchsbelästigung, sonstige Belästigungen)

im Gewerbemietrecht

- Gestaltung und Prüfung von Mietverträgen und Pachtverträgen

- Wirksamkeit von Miet- und Pachtverträgen

- Konkurrentenschutz

- Vertragsaufhebung, Kündigung, Räumung und Räumungsschutz

- Gewährleistungsrechte

Die Aufzählung ist nicht abschließend. Um schwerwiegende Nachteile für Ihre Interessen zu vermeiden, sollten Sie frühzeitig kompetente Rechtsberatung in Anspruch nehmen, auch wenn Ihr konkretes Anliegen in der Aufzählung nicht genannt sein sollte. Das gilt schon deshalb, da mitunter kurze Fristen zu beachten sind. Ausgehend von einer interessengerechten Beratung werden wir Ihre rechtlichen Interessen gerne möglichst schnell, effektiv und kostengünstig durchsetzen.

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