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STEPHAN GEYER
Rechtsanwalt in Anstellung
Rechtsanwalt Geyer, Jahrgang `87, Studium des Rechts in Tübingen, anschließendes Referendariat im OLG-Bezirk Stuttgart, seit 2017 vormals für die Kanzlei Gebhardt & Kliemann und nun nach Umfirmierung in 2022 für die Kanzlei Gebhardt Urbanik Hahn Rechtsanwälte PartmbB tätig, vertritt Sie in allen Belangen des Mietrechts (sowohl Wohnraummiete, als auch Gewerberaummiete), des Wohnungseigentumsrechts, aber auch im Immobilienrecht, Arbeitsrecht, Bankenrecht, Versicherungsrecht, Verwaltungsrecht und als Strafverteidiger. Dabei wird juristisches Abenteurertum gemieden und stets nach einer interessengerechten Lösung, möglich sicher, zügig und günstig gesucht.
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