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STRAF- UND ORDNUNGSWIDRIGKEITENRECHT

Im Strafverfahren steht immer viel auf dem Spiel. Wählen Sie Ihren Verteidiger daher sehr sorgfältig aus. Neben praktischer Erfahrung kommt es entscheidend darauf an, dass Sie ganz persönlich das Gefühl haben, Ihrem Rechtsanwalt vertrauen zu können.

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Wenn Sie mit einem strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert sind, sollten Sie im eigenen Interesse nachfolgende Informationen beachten:

 

Bei einer Vernehmung bzw. einer Ladung hierzu ist es in jedem Fall sinnvoll, frühzeitig vor einer ersten Aussage zur Sache einen Rechtsanwalt einzuschalten, nachdem Fehler, die im Vorfeld geschehen sind, im Regelfall im Nachhinein nicht mehr behoben werden können. Es besteht prinzipiell keine Pflicht, bei der Polizei Angaben zu tätigen bzw. zu einer Vernehmung zu erscheinen. Nicht selten erfolgt eine Verurteilung, weil ein Beschuldigter Vorwürfe einräumt, die ihm nicht hätten nachgewiesen werden können.
 

Bei einer polizeilichen Vernehmung besteht zudem das Problem, dass ohne längere Überlegungsfrist Fragen zeitnah beantwortet werden müssen. Die Antwort wird weiterhin vom Polizeibeamten dann diktiert bzw. schriftlich festgehalten, wobei es leicht aufgrund von Missverständnissen oder der Tatsache, dass der Polizeibeamte seinerseits von einem vorliegenden Straftatbestand ausgeht, Angaben verdreht festgehalten werden bzw. nicht so formuliert werden, wie die Beantwortung gemeint war. Hinzu kommt, dass Polizeibeamte teilweise von einem strafrechtlich relevanten Verhalten ausgehen, obwohl dies tatsächlich überhaupt nicht der Fall ist.

Zudem besteht auch das Recht, bei der Polizei Angaben nur in Beisein eines Rechtsanwalts zu tätigen.
 

Soweit keine Haftsache vorliegt ist es im Regelfall sinnvoll, eine Einlassung zur Sache erst nach erhaltener Akteneinsicht zu tätigen. Erst dann kann zuverlässig beurteilt werden, welche konkreten Feststellungen polizeilich getroffen wurden, welche Zeugen mit welchen Aussagen vorhanden sind, wie die Beweissituation aussieht usw. Damit kann hier eine Einlassung wesentlich effektiver erfolgen.

Wie einleitend ausgeführt, wird hier die Brisanz einer derartigen Situation häufig unterschätzt. Ohne anwaltliche Vertretung bzw. Beratung sollte an keinerlei polizeilichen Vernehmungen teilgenommen werden.

 

Unsere Rechtsanwälte vertreten Sie in sämtlichen Strafangelegenheiten, wie z.B.:

 

  • Diebstahl, Unterschlagung

  • Körperverletzung, Tötungsdelikte

  • Betrug, Urkundenfälschung

  • Sachbeschädigung

  • Beleidigung, Bestechung

  • Brandstiftung

  • Betäubungsmitteldelikte

  • Jugendstrafrechtsdelikte

  • Sexualdelikte

  • Wirtschafts- und Steuerdelikte

  • Delikte am Arbeitsplatz

  • Opferverteidigung

  • Vermögensdelikte

  • Verkehrsdelikte

 

Liegt ein strafrechtlicher Vorwurf gegen Sie vor, sollten Sie schnellstmöglich einen erfahrenen und kompetenten Rechtsanwalt zu Rate ziehen. Unsere Rechtsanwälte nehmen für Sie Akteneinsicht, analysieren die Situation und stimmen gemeinsam mit Ihnen die bestmögliche Strategie ab. Soweit möglich, leiten wir die notwendigen Schritte ein, damit das Strafverfahren in einem möglichst frühzeitigen Stadium beendet wird. Wenn tatsächlich einmal Anklage erhoben werden sollte, sollten Sie auf eine professionelle Verteidigung nicht verzichten. Unsere Rechtsanwälte verteidigen Sie im Gerichtsverfahren und stehen Ihnen beratend bis zu dessen Abschluss zur Seite.

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