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KAUFRECHT

Der Kaufvertrag stellt einen sehr häufigen Vertrag des täglichen Lebens dar. Unsere Rechtsanwälte beraten Sie bei allen Fragen rund um Kaufverträge. Was ist zu tun, wenn der Käufer den vereinbarten Kaufpreis nicht zahlt? Welche Schritte sind einzuleiten, wenn die gelieferte Ware mangelhaft ist?

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Auch bei Problemen mit Kaufverträgen, die über das Internet oder Onlineplattformen geschlossen wurden, helfen wir Ihnen, die Anschrift des Verkäufers zu ermitteln, erforderlichenfalls Strafanzeige gegen diesen zu erstatten und schließlich Ihre Forderung aus dem Kaufvertrag durchzusetzen. Auch bei Mängeln oder anderen Schwierigkeiten mit gelieferter Ware stehen Ihnen umfangreiche Rechte zu, die durch allgemeine Geschäftsbedingungen nur begrenzt eingeschränkt werden können. Schließen Sie als Verbraucher einen Kaufvertrag mit einem Unternehmer über Telefon, Internet oder andere Fernkommunikationsmittel, steht Ihnen genauso wie bei Haustürgeschäften ein Widerrufsrecht zu. Das gilt auch, wenn Sie ein Kraftfahrzeug erworben haben und Sie hier nach Übergabe Mängel feststellen müssen. Unsere Rechtsanwälte helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche gegenüber dem Autoverkäufer durchzusetzen.

Verbraucher als Käufer werden durch die europäische Verbrauchsgüterkaufrichtlinie besonders geschützt. Dabei ist es wichtig zu wissen, dass dieser Schutz nur für Verbraucher gilt, nicht aber für Unternehmer. Im Kaufrecht existiert umfangreiche Rechtsprechung zu folgenden Themen:

  • Kaufpreiszahlung

  • Mangel (Sachmangel und Rechtsmangel)

  • Nacherfüllung

  • Rücktritt, Rückabwicklung, Minderung und Schadensersatz

  • Gewährleistung, Gewährleistungsausschluss und Garantie

  • Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht

  • Verbrauchsgüterkauf

  • Eigentumsvorbehalt

 

Gegenstand eines Kaufvertrages können Sachen (bewegliche Sachen und Immobilien) und Rechte (z.B. Zahlungsansprüche, Markenrechte, Patentrechte) sein. Für Kaufverträge über Immobilien, wie Grundstückskaufverträge oder Kaufverträge über den Erwerb einer Eigentumswohnung, gelten neben speziellen Formvorschriften grundsätzlich die allgemeinen Vorschriften des Kaufrechts. Natürlich sind unsere Rechtsanwälte auch für Sie da, wenn es später in der Abwicklung des Kaufvertrages Probleme gibt oder sich das gekaufte hübsche Häuschen nach dem Einzug als Bruchbude erweist.

Besondere Regelungen bestehen im Kaufrecht für Kaufleute. Dabei ist zu beachten, dass nicht jede unternehmerisch tätige Person zugleich als „Kaufmann“ im juristischen Sinne zu qualifizieren ist. Eine Besonderheit des Handelskaufs besteht beispielsweise darin, dass den Kaufmann als Käufer einer Sache eine unverzügliche Untersuchungsobliegenheit und eine unverzügliche Rügeobliegenheit trifft. Das Kaufrecht ist ein sehr vielseitiges Rechtsgebiet, in dem gewisse Förmlichkeiten (die auch im Streitfall zu beweisen sind (!)) zur Vermeidung von Nachteilen zu beachten sind. Unser Rechtsanwälte beraten Sie bei allen Fragen zum Kaufrecht umfassend und helfen Ihnen im Streitfall Ihre Interessen durchzusetzen.

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