top of page

WOHNUNGSEIGENTUMRECHT

Mit dem WEMoG hat der Gesetzgeber häufig gerügte Fehler mit der Novelle des Jahres 2007 korrigiert. Neben weiterhin Unverständlichkeit Verweisungstechniken bleiben jedoch zahlreiche Ungereimtheiten, welche Rechtsanwälten, Richten und auch Verwaltern die Anwendung erschweren.

Rechtsanwalt Gebhardt Urbanik Hahn Bamberg Rechtsanwälte

Unsere Aufgabe ist es, in das neue Recht zu erläutern und Ihre Ansprüche durchzusetzen, auf Grundlage nachgenannter Kriterien:

 

Entstehung und Grundlagen des Wohnungseigentums
 

- Die Entstehung der Wohnungseigentümergemeinschaft
- Die Wohnungseigentümergemeinschaft als rechtsfähiger Verband
- Gemeinschaftseigentum und Sondereigentum
- Widersprüche zwischen Teilungserklärung, Aufteilungsplan und Bauausführung

 

Die Willensbildung der Gemeinschaft: Beschlüsse und Vereinbarungen
 

- Der Beschluss

- Die Vereinbarung

- Die Änderung der Gemeinschaftsordnung
 

Rechte und Pflichten bei der Nutzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum
 

- Die Nutzung des Sondereigentums
- Die Nutzung des Gemeinschaftseigentums
- Gebrauchsregelungen
- Vorgehen gegen Störungen

 

Bauliche Maßnahmen

 

- Erhaltungsmaßnahmen
- Sanierung (modernisierende Instandsetzung und Modernisierung) D. Bauliche Veränderungen
- Das Vorgehen gegen unzulässige bauliche Veränderungen
- Privilegierte bauliche Maßnahmen
- Bauliche Maßnahmen und öffentliches Baurecht

 

Der Kauf vom Bauträger
 

-Der Bauträgervertrag

-Die Abnahme

- Erfüllungs- und Mängelansprüche und ihre Ausübung

 

Die ordnungsmäßige Verwaltung:

Rechte und Pflichten der Gemeinschaft und der Wohnungseigentümer

 

- Die ordnungsmäßige Verwaltung

- Der Anspruch auf ordnungsmäßige Verwaltung und seine Durchsetzung
- Die Pflicht zur Duldung von Maßnahmen der Erhaltung des Gemeinschaftseigentums und daraus resultierende Ersatzansprüche

 

Die Wohnungseigentümerversammlung

 

- Einberufung

- Der Verlauf der Wohnungseigentümerversammlung
- Die Beschlussfassung
- Das Protokoll

- Die Beschluss-Sammlung

 

Rechnungswesen und Finanzverwaltung

Hausgeldinkasso

Der Verwalter

Der Verwaltungsbeirat

Das gerichtliche Verfahren in WEG-Sachen
 

- Zuständigkeit
- Beschlussklagen
- Die Beschlussanfechtung (Anfechtungsklage)
- Der Vergleich
- Rechtsmittel

 

Um weitreichende negative Auswirkungen zu vermeiden, konsultieren Sie frühzeitig juristisch kompetente Rechtsberatung. Unsre Rechtsanwälte werden mit präzisen Verhandlungsgeschick Ihre Interessen juristisch effektiv durchzusetzen und Ihre Ansprüche unkompliziert geltend zu machen.

bottom of page