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VERSICHERUNGSRECHT

Versicherungsnehmer erwarten von ihrer Versicherung Schutz vor bestimmten Risiken. Tritt ein Schadensfall ein, werden diese Erwartungen manchmal enttäuscht und es kommt dann zum Streit.

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Im Versicherungsrecht ist unsere Kanzlei breit aufgestellt. Unsere Rechtsanwälte vertreten sowohl namhafte in Deutschland tätige Versicherer als auch Versicherungsnehmer. Unsere Beratung und Vertretung ist ideal auf jegliche Bedürfnisse angepasst und deckt sämtliche Versicherungsbereiche ab. Besondere Schwerpunkte bilden hierbei:

 

Personenversicherungen

  • Berufsunfähigkeitsversicherung

  • Unfallversicherung

  • Krankenversicherung und Krankentagegeldversicherung

  • Lebensversicherung

 

Sachversicherungen

  • Haftpflichtversicherung

  • Gebäudeversicherung und Hausratversicherung

  • Industrielle Sachversicherung

 

Vermögensschadenversicherung

  • Betriebsinhaltsversicherung

  • Betriebsunterbrechungsversicherung

  • Rechtsschutzversicherung

 

Haftpflichtversicherung

  • Allgemeine Haftpflichtversicherung

  • Betriebshaftpflichtversicherung

  • Fahrzeugversicherungen

Im Versicherungsrecht ist die anwaltliche Unterstützung im besonderen Maße geboten, denn auf Seite des Versicherungsunternehmens steht geschultes Personal (ausgebildete Sachbearbeiter, Sachverständige, Juristen, Ärzte, private Ermittlungspersonen usw.), die ein besonderes Augenmerk auf die Interessen der Versicherungsgesellschaft richten. Ohne professionellen Beistand eines im Versicherungsrecht tätigen, erfahrenen Rechtsanwalts haben Verbraucher oft schlechte Chancen, ihre Rechte zu wahren. Im Krankheitskostenversicherungsrecht, im Sozialgesetzbuch V (SGB V), im Haftpflichtschadensrecht und bei Fahrzeugversicherungen besitzt Herr Rechtsanwalt David Urbanik durch seine Fachanwaltschaft im Medizinrecht und im Verkehrsrecht besondere Expertise.

Unsere Rechtsanwälte beraten im Versicherungsrecht vor Abschluss von Versicherungen, zu bestehenden Versicherungsverträgen, bei Kündigungen von Versicherungen oder bei Kürzung von Versicherungsleistungen. Erforderlich hierzu ist die Kenntnis des „Kleingedruckten“ aus Ihrem Versicherungsvertrag und der hierzu oft ergangenen Rechtsprechung. Selbstverständlich werden wir bei Eintritt eines Schadensfalls für unsere Mandanten auch außergerichtlich und, wenn es einmal erforderlich werden sollte, gerichtlich tätig. Gerne stellen wir unser Wissen und unsere Erfahrung auch Ihnen zur Verfügung.

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