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SCHADENSRECHT
Sie haben einen Schadensfall? - Sachbeschädigung oder Körperverletzung sollten vom Fachanwalt begleitet werden.
Bei Verletzung von vertraglichen oder gesetzlich auferlegten Pflichten haftet der Schädiger. Er muss dem Geschädigten den Schaden ersetzen, der aus der Verletzung resultiert. Im vertraglichen Bereich handelt es sich oft um Pflichtverletzungen, welche zu Schadensersatzansprüchen führen können. Auch ein Personenschaden kann weitreichende Folgen nach sich ziehen: Betroffene leiden oft unter den gesundheitlichen Folgen sowie unter finanziellen und persönlichen Nachteilen. Im sogenannten Deliktsrecht, also dem Recht der unerlaubten Handlungen, wird geregelt, für welche Rechtsverletzungen Schadensersatz zu leisten ist. Dabei kommen vor allem in Betracht:
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Körperverletzungen und Sachbeschädigungen
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Verletzung der Aufsichtspflicht
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Verletzung von Verkehrssicherungspflichten
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Haftung des Tierhalters und Tieraufsehers
Beim Ersatz des Personenschadens geht es oft um Schmerzensgeld. Im Schadensrecht können aber auch viele weitere Ansprüche bestehen, z.B. bei Erwerbsschaden, Unterhaltsschaden, Haushalts-führungsschaden, vermehrten Bedürfnissen, Rechtsverfolgungskosten (z.B. für Gutachten und Rechts-anwaltskosten) und vieles mehr. Ist ein Angehöriger bei einem unverschuldeten Unfall zu Tode gekommen, so können Sie als Angehöriger ebenfalls Ansprüche geltend machen. Um diese wirksam geltend zu machen, ist anwaltliche Hilfe eines erfahrenen Anwalts in der Regel unerlässlich.
Auch für die Prüfung, ob Ansprüche gegen einen vermeintlichen Schädiger zurecht erhoben werden oder nicht, sollten Sie einen im Schadensrecht praktizierenden Rechtsanwalt hinzuziehen. Bei schadensrechtlichen Streitigkeiten sind oft verschiedene Versicherungen beteiligt. Hier müssen Sie berücksichtigen, dass für Versicherer stets auf das jeweilige Gebiet spezialisierte Sachbearbeiter mit Ihnen interagieren. Um hier „Gespräche auf Augenhöhe“ führen zu können und Ihre Interessen angemessen durchsetzen zu können, sollten Sie einen im Schadensrecht tätigen Anwalt beauftragen. Vor allem bei Abfindungsvergleichen zwischen dem Schädiger bzw. dessen Versicherer und dem Geschädigten, ist auf viele Feinheiten zu achten, um unnötige und kostspielige wirtschaftliche Nachteile zu vermeiden.
Wenn Sie einen Schaden erlitten haben oder Sie als Schädiger mit Schadensersatzansprüchen konfrontiert werden, beraten wir Sie dazu gerne. Wenn nötig, übernehmen unsere erfahrenen Prozessanwälte selbstverständlich auch Ihre außergerichtliche und gerichtliche Vertretung, damit Ihre Interessen bestmöglich durchgesetzt werden.